Bildungsurlaub
Was ist Bildungsurlaub?
Hinter dem Begriff verbirgt sich das Recht von Arbeitnehmern auf bezahlte Freistellung zum Zweck der Fortbildung. Bildungsurlaub -eigentlich Arbeitnehmerweiterbildung- ermöglicht Berufstätigen, ihr Knowhow regelmässig aufzufrischen und am politischen & gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeiter und Angestellten, sowie Auszubildende haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für Bildungsurlaubsveranstaltungen (je nach Bundesland).
- Voraussetzung für das Recht auf Bildungsurlaub ist in der Regel eine 6 monatige Betriebszugehörigkeit.
- Pro Kalenderjahr steht Dir eine Woche, d.h. 5 Arbeitstage Bildungsurlaub zu.
- Möchtest Du eine zweiwöchige Sprachreise machen, kannst Du Deinen Anspruch von einem Jahr auf das nächste übertragen. Dieses mußt Du Deinem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich zum Kalenderjahreswechsel mitteilen. Dann kannst Du Deine Sprachreise auf 10 Arbeitstage verlängern.
- Wo Du Deinen Bildungsurlaub machen möchtest, darfst Du selbst bestimmen. Wichtig für Deinen Arbeitgeber sollte nur sein, dass Deine Veranstaltung den Richtlinien entspricht.
- Während Deines Bildungsurlaubs beziehst Du weiterhin Dein reguläres Gehalt.
- Dein Arbeitgeber kann die Teilnahme am Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn wichtige Erfordernisse dagegen sprechen. Es dürfen Dir daraus keine betrieblichen Nachteile entstehen.
- Bildungsurlaub kann auch in Verbindung mit anschließendem Erholungsurlaub genommen werden.
- Bildungsurlaub darf nicht mit dem Erholungsurlaub verrechnet werden.
- Bildung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer und ist aus diesem Grund in jedem Bundesland anders geregelt. Es gibt daher keine allgemein gültigen Regeln.
Welche Kurse sind anerkannt?
Bitte kontaktiere uns direkt, da wir derzeit im Prozess der Neubeantragungen für eine neues Kursformat in 2012 sind: katharina@babylon-idiomas.com
| Bundesland | Dauer | Super-Intensivkurs 35 | Intensivkurs | Standort |
| Berlin | in Beantragung für 2012 | - | ||
| Brandenburg | in Beantragung | - | ||
| Hamburg | in Beantragung | - | ||
| Hessen | in Beantragung | - | ||
| Mecklenburg-Vorpommern | in Beantragung | - | ||
| Niedersachsen | in Beantragung | - | ||
| RheInnland-Pfalz | in Beantragung | - | ||
| Saarland | in Beantragung | - | ||
| Sachsen-Anhalt | in Beantragung | |||
| Schleswig-Holstein | in Beamtragung | - |
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BCN = Barcelona: MAD = Madrid: MLG = Malaga SEV = Sevilla: VAL= Valencia:
Wie gehe ich vor?
Steuerliche Absetzbarkeit:
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