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Bildungsurlaub |
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Was ist Bildungsurlaub?
Hinter dem Begriff verbirgt sich das Recht
von Arbeitnehmern auf bezahlte Freistellung zum Zweck der
Fortbildung. Bildungsurlaub -eigentlich Arbeitnehmerweiterbildung-
ermöglicht Berufstätigen, Ihr Knowhow regelmässig
aufzufrischen und am politischen & gesellschaftlichen
Leben teilzunehmen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten
Arbeiter und Angestellten sowie Auszubildende haben Anspruch
auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für Bildungsurlaubsveranstaltungen
(je nach Bundesland).
- Voraussetzung für das Recht
auf Bildungsurlaub ist in der Regel eine 6 monatige Betriebszugehörigkeit.
- Pro Kalenderjahr steht dir eine Woche,
d.h. 5 Arbeitstage Bildungsurlaub zu.
- Möchtest du eine zweiwöchige
Sprachreise machen, kannst du deinen Anspruch von einem
Jahr auf das nächste übertragen. Dieses mußt
du deinem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich zum Kalenderjahreswechsel
mitteilen. Dann kannst du deine Sprachreise auf 10
Arbeitstage verlängern.
- Wo du deinen Bildungsurlaub machen
möchtest darfst du selbst bestimmen. Wichtig für
deinen Arbeitgeber sollte nur sein, dass deine Veranstaltung
den Richtlinien entspricht.
- Während deines Bildungsurlaubs
beziehst du weiterhin dein reguläres Gehalt.
- Dein Arbeitgeber kann die Teilnahme
am Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn wichtige Erfordernisse
dagegen sprechen. Es dürfen dir daraus keine betrieblichen
Nachteile entstehen.
- Bildungsurlaub kann auch in Verbindung
mit anschließendem Erholungsurlaub genommen werden.
- Bildungsurlaub darf nicht mit dem
Erholungsurlaub verrechnet werden.
- Bildung fällt in die Zuständigkeit
der Bundesländer und ist aus diesem Grund in jedem
Bundesland anders geregelt. Es gibt daher keine allgemein
gültigen Regeln.
Welche Kurse sind anerkannt?
In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen
gibt es keinen gesetzlichen Bildungsurlaub. In Nordrhein-Westfalen, Bremen und
im Saarland sind Sprachreisen als Bildungsveranstaltung ausgeschlossen.
Für die Bundesländer, die Sprachreisen als Bildungsurlaub
anerkennen, haben wir dir eine Übersicht zusammengestellt: |
Bundesland |
Dauer |
Super-Intensivkurs |
Intensivkurs |
Standort |
Berlin |
5/10 Tage |
Ja |
- |
BCN, MAD, SEV, VAL, BAS |
Brandenburg |
10 Tage |
Ja |
- |
BCN, SEV, VAL, BAS |
Hamburg |
5/10 Tage |
Ja |
- |
BCN, MAD, SEV, VAL |
Hessen |
5/10 Tage |
Ja* |
- |
BCN, MAD, SEV, VAL, BAS |
Mecklenburg-Vorpommern |
5/10 Tage |
Ja |
- |
BCN, MAD, SEV, VAL, BAS |
Niedersachsen |
5/10 Tage |
Ja** |
- |
BCN, MAD, SEV, VAL, BAS |
Rheinland-Pfalz |
5/10 Tage |
Ja*** |
- |
BCN, MAD, SEV, VAL, BAS |
Sachsen-Anhalt |
5/10 Tage |
Ja |
Ja |
BCN, MAD, SEV, VAL, BAS |
Schleswig-Holstein |
5/10 Tage |
Ja |
- |
BCN, MAD, SEV, VAL, BAS |
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BCN = Barcelona: MAD = Madrid: SEV = Sevilla: VAL= Valencia: BAS = Buenos Aires
* |
Hinsichtlich des hessischen Weiterbildungsgesetzes kann die Veranstaltung im Rahmen des Bildungsurlaubes anerkannt werden, die bereits duch ein anderes deutsches Bundesland anerkannt wurde |
** |
40 Unterrichtsstunden/Woche notwendig: Super-Intensivkurs (30 Std/Woche) + 10 Einzelstunden |
*** |
Anerkennugsbescheid wird kurzfristig beantragt (ca. 8 Wochen vor Kursbeginn) |
Wie gehe ich vor?
- Als erstes wäre zu klären,
ob in dem Land, in dem du arbeitest (Sitz deines Arbeitgebers),
ein Recht auf Bildungsurlaub besteht. Nicht jedes Bundesland
hat Bildungsfreistellungsgesetze.
- Informiere dich bei deinem Arbeitgeber
über einen geeigneten Zeitpunkt. Wir empfehlen eine
Anmeldung 3 Monate vor Reisebeginn.
- Beachte welche Kurse als Bildungsurlaub
anerkannt sind.
- Bei deiner Buchung unbedingt angeben,
dass es sich um einen Bildungsurlaub handelt.
- Sobald deine Anmeldung bei uns
eingegangen ist, schicken wir dir eine Anmeldebestätigung
zu, die du an deinen Arbeitgeber weitergibst (Bildungsurlaubsbescheid).
- Nach Kursende erhältst du
von uns eine Bescheinigung, die deine Teilnahme am Bildungsurlaub
bestätigt.
Steuerliche Absetzbarkeit:
- Durch ein Schreiben des Arbeitgebers
und der Rechnung deines Sprachkurses, kannst du dir bestätigen
lassen, dass deine Sprachreise ausschließlich beruflich
oder betrieblich bedingt war. So kannst du die Kosten des
Kurses als Werbekosten in deiner Steuererklärung absetzen.
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