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Bildungsurlaub

Was ist Bildungsurlaub?

Hinter dem Begriff verbirgt sich das Recht von Arbeitnehmern auf bezahlte Freistellung zum Zweck der Fortbildung. Bildungsurlaub -eigentlich Arbeitnehmerweiterbildung- ermöglicht Berufstätigen, Ihr Knowhow regelmässig aufzufrischen und am politischen & gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

  • Alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeiter und Angestellten sowie Auszubildende haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für Bildungsurlaubsveranstaltungen (je nach Bundesland).
  • Voraussetzung für das Recht auf Bildungsurlaub ist in der Regel eine 6 monatige Betriebszugehörigkeit.

  • Pro Kalenderjahr steht dir eine Woche, d.h. 5 Arbeitstage Bildungsurlaub zu.
  • Möchtest du eine zweiwöchige Sprachreise machen, kannst du deinen Anspruch von einem Jahr auf das nächste übertragen. Dieses mußt du deinem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich zum Kalenderjahreswechsel mitteilen. Dann kannst du deine Sprachreise auf 10 Arbeitstage verlängern.
  • Wo du deinen Bildungsurlaub machen möchtest darfst du selbst bestimmen. Wichtig für deinen Arbeitgeber sollte nur sein, dass deine Veranstaltung den Richtlinien entspricht.
  • Während deines Bildungsurlaubs beziehst du weiterhin dein reguläres Gehalt.
  • Dein Arbeitgeber kann die Teilnahme am Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn wichtige Erfordernisse dagegen sprechen. Es dürfen dir daraus keine betrieblichen Nachteile entstehen.
  • Bildungsurlaub kann auch in Verbindung mit anschließendem Erholungsurlaub genommen werden.
  • Bildungsurlaub darf nicht mit dem Erholungsurlaub verrechnet werden.
  • Bildung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer und ist aus diesem Grund in jedem Bundesland anders geregelt. Es gibt daher keine allgemein gültigen Regeln.

Welche Kurse sind anerkannt?

In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen gibt es keinen gesetzlichen Bildungsurlaub. In Nordrhein-Westfalen und Bremen sind Sprachreisen als Bildungsveranstaltung ausgeschlossen.

Für die Bundesländer, die Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkennen, haben wir dir eine Übersicht zusammengestellt:

Bundesland Dauer Super-Intensivkurs Intensivkurs Standort
Berlin 5/10 Tage Ja - BCN, MAD, SEV, VAL, BAS
Brandenburg 10 Tage Ja - BCN, SEV, VAL, BAS
Hamburg 5/10 Tage Ja - BCN, MAD, SEV, VAL
Hessen 5/10 Tage Ja* - BCN, MAD, SEV, VAL, BAS
Mecklenburg-Vorpommern 5/10 Tage Ja - BCN, MAD, SEV, VAL, BAS
Niedersachsen 5/10 Tage Ja** - BCN, MAD, SEV, VAL, BAS
RheInnland-Pfalz 5/10 Tage Ja*** - BCN, MAD, SEV, VAL, BAS
Saarland 5/10 Tage Ja - BCN, MAD, SEV, VAL, BAS
Sachsen-Anhalt 5/10 Tage Ja Ja BCN, MAD, SEV, VAL, BAS
Schleswig-Holstein 5/10 Tage  Ja - BCN, MAD, SEV, VAL, BAS

BCN = Barcelona: MAD = Madrid: MLG = Malaga SEV = Sevilla: VAL= Valencia:
BAS
= Buenos Aires

HinweisBemerkung
* Hinsichtlich des hessischen Weiterbildungsgesetzes kann die Veranstaltung im Rahmen des Bildungsurlaubes anerkannt werden, die bereits duch ein anderes deutsches Bundesland anerkannt wurde
** 40 Unterrichtsstunden/Woche notwendig: Super-Intensivkurs (30 Std/Woche) + 10 Einzelstunden
*** Anerkennugsbescheid wird kurzfristig beantragt (ca. 8 Wochen vor Kursbeginn)

Wie gehe ich vor?

  • Als erstes wäre zu klären, ob in dem Land, in dem du arbeitest (Sitz deines Arbeitgebers), ein Recht auf Bildungsurlaub besteht. Nicht jedes Bundesland hat Bildungsfreistellungsgesetze.

  • Informiere dich bei deinem Arbeitgeber über einen geeigneten Zeitpunkt. Wir empfehlen eine Anmeldung 3 Monate vor Reisebeginn.

  • Beachte welche Kurse als Bildungsurlaub anerkannt sind.

  • Bei deiner Buchung unbedingt angeben, dass es sich um einen Bildungsurlaub handelt.

  • Sobald deine Anmeldung bei uns eingegangen ist, schicken wir dir eine Anmeldebestätigung zu, die du an deinen Arbeitgeber weitergibst (Bildungsurlaubsbescheid).

  • Nach Kursende erhältst du von uns eine Bescheinigung, die deine Teilnahme am Bildungsurlaub bestätigt.

Steuerliche Absetzbarkeit:

  • Durch ein Schreiben des Arbeitgebers und der Rechnung deines Sprachkurses, kannst du dir bestätigen lassen, dass deine Sprachreise ausschließlich beruflich oder betrieblich bedingt war. So kannst du die Kosten des Kurses als Werbekosten in deiner Steuererklärung absetzen.

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